Gartenhäuser


Gartenhäuser

Gartenhäuser sind Häuser, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind.

Dies ist eine Vorgabe der deutschen Rechtsprechung und im Prinzip der einzige Unterschied zu einem Massivhaus, Blockhaus oder irgendeiner anderen Haus- Variante. Ein Gartenhaus kann daher als Blockhütte errichtet sein, als Holzhaus oder in Massivbauweise. Im Kleingartenbereich gibt es Grössenbeschränkungen, diese sind aber in der ein oder anderen Form auch bei jeder anderen Bauweise üblich.

Viele Kleingartenanlagen, auf denen die Pächter / Eigentümer Gartenhaeuser errichten dürfen, verweigern einen Anschluss an die Kanalisation und/oder das Stromnetz. Damit ist die gesetzliche Auflage weitgehend erfüllt, auch wenn es in Einzelfällen zu Streitigkeiten kommen kann.

Viele Gartenhäuser aus Holz kann man als Fertighaus im Handel bestellen. Die Grössen sind dabei genauso offen, wie die Qualität, die Bauweise und der Preis. Beachten sollte man aber im Voraus die lokalen Vorschriften oder Bebauungspläne, da nachträgliche Änderungen immer schwer zu realisieren sind. Auch die Nachbarn sollte man ggf. in das "Bauvorhaben" einweihen. Wenn diese Punkte aber alle geklärt sind und das Gartenhaus steht, kann man es wunderbar nutzen: Als Partyraum, als Abstellraum, für Gartengeräte, Rasenmäher... In Gartenbüchern findet man dazu viele spezielle Anregungen
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